Der § 36 des Waffengesetzes regelt wie Lang- und Kurzwaffen zu verwahren sind.
Als Jäger, Sportschütze oder Waffenbesitzer sind Sie verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten. Unsachgemäße Lagerung von Kurz- und / oder Langwaffen kann unangenehme und ungeahnte Folgen haben.
Unsere Waffentresore sind nach Euro-Norm getestet und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
Sie erhalten die Waffenschränke in den zugelassenen Sicherheitsstufen.
Der Aufbau eines Waffenschrankes entspricht dem eines Tresores. Durch Sonderausstattungen können auch Wertgegenstände, Schmuck, Dokumente u.ä. übersichtlich vor unbefugten Zugriffen geschützt werden (Kombi-Waffenschrank).
Eine individuelle Ausstattung unserer Waffentresore durch alternative Verschluss-Systeme bietet Ihnen die Möglichkeit, den Waffenschrank auch ohne sperrigen Schlüssel zu öffnen.
Alle unsere Waffenschränke werden neutral und frachtkostenfrei geliefert (Inseln auf Anfrage).
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